Philosophie
Wir wollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Entfaltung und als Teil der Gesellschaft individuell in ihren Möglichkeiten bestmöglich unterstützen. Unser Ziel ist es, Wohn- und Fördereinrichtungen zu schaffen, in denen Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und in Würde leben und arbeiten können, Anregung, Inspiration und Gemeinschaft finden. Die Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime will es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ein Leben lang an einem Ort zu Hause zu sein.
Es ist uns wichtig, dass die Gelder nachhaltig und regional eingesetzt werden. In regelmäßigen Sitzungen wird der aktuelle Stand besprochen und die nächsten Schritte entschieden, dabei sind wir immer im direkten Kontakt zu den Einrichtungen und Projekten. Durch kurze Wege und eine schlanke Verwaltung fließen alle vorhandenen Mittel direkt in die geförderten Projekte.
Der Vorstand: Ehrenamt mit Herz und Expertise
Der ehrenamtliche Vorstand der Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime setzt sich zusammen aus maximal sechs Mitgliedern. Generationenübergreifend arbeiten sowohl langjährige, erfahrene als auch neue, engagierte Menschen zusammen, die gemeinsam etwas bewegen wollen. Umfassendes Wissen vom Bauwesen bis zu kaufmännischer und juristischer Expertise wird gebündelt, um mit viel Leidenschaft und Elan die Projekte der Stiftung voran zu bringen. Im Vordergrund steht dabei immer, langfristig und nachhaltig neue Wege zu suchen, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und zu fördern.
Mehrere Vorstandsmitglieder haben bzw. hatten selbst Familienangehörige mit Behinderungen. Sie wissen, welche Fragen und Ängste die Familien bewegen und vor allem, was Menschen mit Behinderungen und ihre Familien benötigen – an Unterstützung und Hilfe, aber vor allem auch an vielfältigen Angeboten für ein erfülltes Leben der ganzen Familie.
Satzung (Auszug)
Als gemeinnützige Stiftung verwenden wir unsere Gelder ausschließlich gemäß unseres Satzungszwecks.
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere
a. durch Schaffung und Unterhaltung von Betreuungs-, Förderungs-, Beschäftigungs- und Wohnstätten,
b. durch Betreibung von unter a. genannten Einrichtungen,
c. durch Gewährung von Beihilfen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen, die gleiche Ziele verfolgen.