Mit Ihrer Hilfe können wir mehr bewegen!
Die Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Menschen mit Behinderung in Norddeutschland ein individuell gestaltetes Leben in weitestgehender Selbstbestimmung und in Gemeinschaft mit Anderen zu ermöglichen.
Von der Sanierung der Bäder, der rollstuhlgerechten Anpassung von Wohneinrichtungen, dem Einbau neuer Fenster, bis hin zum Bau eines neuen, mit neuester Technik ausgestatteten Hauses stehen wir jedes Jahr vor großen Herausforderungen. Wir freuen uns über jede Unterstützung, die uns hilft, unsere Projekte bestmöglich umzusetzen und damit die Lebensqualität unserer Bewohner*innen zu verbessern.
Da unsere Einrichtungen und Projekte in Hamburg und Norddeutschland angesiedelt sind, sind wir regelmäßig persönlich vor Ort, erfahren im direkten Gespräch mit unseren Partnern alle wichtigen Informationen aus erster Hand und können schnell über die notwendigen Maßnahmen entscheiden. Wir bürgen dafür, dass Ihre Spenden zu 100 Prozent in die Projekte fließen und halten Sie über die Verwendung Ihrer Spende auf dem Laufenden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit der Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime zu unterstützen, Sie genießen steuerliche Vorteile.
Sprechen Sie uns gerne an!
1. Spenden
Spendenkonto:
Sozialbank AG
IBAN: DE96 3702 0500 0007 4546 00
Spenden werden von uns zeitnah für den Stiftungszweck verwendet. Sie entscheiden, ob Ihre Spende einem bestimmten Projekt zufließen soll. In diesem Fall nennen Sie bitte ein Stichwort im Verwendungszweck.
Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse im Verwendungszweck an.
2. Zustiften
Sie möchten sich langfristig engagieren? Die Zustiftung ist eine Möglichkeit, Ihr Engagement nachhaltig zu verankern.
Unter einer Zustiftung versteht man eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung, bestehend aus Geld- oder Sachleistungen, wie z.B. Immobilien. Zustiftungen erhöhen das Grundvermögen einer Stiftung, d.h. sie bleiben bestehen.
Für Zustiftungen und Spenden stellt die Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime Zuwendungsbestätigungen aus. Bei Zustiftungen erhalten Sie zusätzlich eine besondere Stiftungsurkunde, die die Dauerhaftigkeit Ihrer Hilfe zum Ausdruck bringt.
3. Vererben
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist ein wichtiges emotionales und erbrechtlich anspruchsvolles Thema.
Sie sorgen damit über das eigene Leben hinaus für den Erhalt Ihres Vermögens und tragen dazu bei, die Situation von Menschen mit geistiger Behinderung nachhaltig zu verbessern.
Zur Erstellung eines derartigen Testaments sollte unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hamburger Lebenshilfeheime sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe fließt daher in vollem Umfang dem guten Zweck zu.
4. Mitarbeiten
Sie haben Interesse, Ihre Lebenserfahrung und/oder besondere fachliche Kenntnisse – z.B. aus dem sozialen, Bau-, Architektur- oder juristischen Bereich - einzubringen? Es gibt die Möglichkeit, sich in unserem Vorstand ehrenamtlich zu engagieren.
Der Vorstand trifft sich ca. vierteljährlich, um über anstehende Projekte und neue Ziele zu entscheiden.
Wir freuen uns über Verstärkung!
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